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Lackprofi GmbH Kirchheim
Teilkasko-Schaden: Steinschlag mit Rissbildung in der Frontscheibe eines Autos in der Werkstatt der Lackprofi GmbH in Kirchheim
Ratgeber · Versicherung & Recht

Teilkasko: Was sie zahlt und was nicht

Die Teilkasko zahlt Schäden am eigenen Auto, die von außen kommen: Steinschlag, Wild, Hagel, Sturm, Brand oder Diebstahl. Einen selbst verschuldeten Unfall zahlt sie nicht. Hier steht, was in der Regel gilt.

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Von Marko Blum, Geschäftsführer der Lackprofi GmbH · veröffentlicht am · aktualisiert am · 9 Min. Lesezeit

Kurz erklärt

Was die Teilkasko abdeckt

Die Teilkasko zahlt in der Regel Schäden am eigenen Auto durch Glasbruch, Haarwild, Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung, Brand und Diebstahl, bei vielen Versicherern auch Marderbisse. Selbst verschuldete Unfälle und Vandalismus wie zerkratzter Lack gehören zur Vollkasko. Die Lackprofi GmbH in Kirchheim bei München repariert Teilkasko-Schäden an Glas, Karosserie und Lack im eigenen Betrieb und rechnet Glasschäden direkt mit der Versicherung ab.

Im Münchner Osten reicht ein Stein vom Vordermann auf der Autobahn, und in der Frontscheibe sitzt ein Punkt. Dazu kommen Wildwechsel im Landkreis München und Hagel im Sommer. Alle drei Fälle sind typische Teilkasko-Schäden. Was genau Ihre Versicherung zahlt, steht in Ihrem Vertrag. Die Grundregeln erklären wir hier.

Versicherte Schäden

Was zahlt die Teilkasko? Die versicherten Schäden

Die Teilkasko zahlt nur bei Ereignissen, die im Vertrag genau aufgezählt sind. Die Verbraucherzentrale (Stand 04.11.2025) nennt Brand und Explosion, Diebstahl, Raub und unbefugten Gebrauch, Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung. Mitversichert sind Bruchschäden an der Verglasung und Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss. Dazu kommt der Zusammenstoß mit Haarwild, etwa mit Reh oder Wildschwein.

Der Gesamtverband der Versicherer zählt außerdem den Diebstahl und die Beschädigung von Zubehör sowie umgestürzte Bäume als Naturgefahr auf (GDV: Die häufigsten Kaskoschäden, Artikel vom 15.11.2023, abgerufen 15.10.2026). Marderbisse ordnet der GDV ebenfalls der Teilkasko zu. Laut Verbraucherzentrale decken viele Versicherer Kabelschäden durch Marderbisse ab.

Schäden an den Reifen sind laut Verbraucherzentrale nicht abgedeckt. Eine Vollkasko enthält immer auch die Teilkasko.

  • Glasbruch, Haarwild, Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Blitz, Überschwemmung
  • Brand, Explosion, Diebstahl, Kurzschluss an der Verkabelung
  • Marderbiss bei vielen Versicherern, je nach Vertrag
Abgrenzung

Was die Teilkasko nicht zahlt

Einen Unfall, den Sie selbst verschuldet haben, zahlt die Teilkasko nicht. Das ist der Fall für die Vollkasko. Auch Vandalismus gehört dorthin. Der GDV nennt als Beispiele zerkratzten Lack oder eine zerbeulte Tür. Die Verbraucherzentrale spricht von „mut- und böswilligen Handlungen“, die nur die Vollkasko abdeckt.

Es gibt Ausnahmen. Laut GDV zum Vandalismus am Auto (Artikel vom 05.07.2024, abgerufen 15.10.2026) zahlt die Teilkasko eingeschlagene Scheiben sowie Schäden durch Böller, Brand oder Explosion. Wer nur eine Kfz-Haftpflicht hat, zahlt Vandalismusschäden selbst, wenn der Täter nicht gefunden wird.

Ein Parkrempler durch einen Unbekannten steht in keiner der Teilkasko-Listen, die wir geprüft haben. Wann die Vollkasko einspringt und ob sich eine Meldung lohnt, erklärt unser Ratgeber Vollkasko: Wann melden?.

  • Selbst verschuldeter Unfall: Vollkasko
  • Vandalismus wie zerkratzter Lack: Vollkasko
  • Eingeschlagene Scheibe und Brand: in der Regel Teilkasko
Kosten für Sie

Selbstbeteiligung und Schadenfreiheitsrabatt in der Teilkasko

Viele Teilkasko-Verträge haben eine Selbstbeteiligung. Diesen Betrag tragen Sie bei jedem Schaden selbst, die Versicherung zahlt den Rest. Laut Verbraucherzentrale senkt eine Selbstbeteiligung den Beitrag. Der GDV weist darauf hin, dass Sie sie in Teil- und Vollkasko im Schadenfall immer einplanen müssen. Wie hoch sie bei Ihnen ist, steht im Versicherungsschein.

Beim Schadenfreiheitsrabatt hat die Teilkasko einen Vorteil. Teilkasko-Schäden wirken sich laut GDV nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt aus, Vollkasko-Schäden schon. Beim Wildunfall begründet der GDV das damit, dass der Unfall unverschuldet ist. Eine Rückstufung wie nach einem selbst verschuldeten Unfall gibt es deshalb in der Regel nicht.

Die Verbraucherzentrale rät trotzdem, vor der Meldung bei der Versicherung nachzufragen, wie sich ein Schaden auf die Beiträge der Folgejahre auswirkt. Liegt der Kostenvoranschlag unter der Selbstbeteiligung, zahlen Sie ohnehin selbst.

  • Selbstbeteiligung steht im Versicherungsschein
  • Teilkasko-Schaden: in der Regel keine Rückstufung
  • Vor der Meldung Kostenvoranschlag und Selbstbeteiligung vergleichen
Glasbruch

Steinschlag: der häufigste Fall für die Teilkasko

Glasbruch steht beim GDV auf Platz eins der Kaskoschäden. Für das Jahr 2022 nennt der Verband knapp zwei Millionen Glasschäden. Versichert sind laut GDV zum Steinschlag (Artikel vom 03.02.2023, abgerufen 15.10.2026) die Scheiben und andere Verglasung wie Außenspiegel, Scheinwerfer und Rückleuchten. Glasbruch wird unabhängig von der Ursache übernommen. Schon ein Steinschlag oder ein Riss in der Glasschicht reicht.

Wichtig für die Kosten: Bei einer Reparatur der Scheibe verzichten die Versicherer laut GDV in der Regel auf die Selbstbeteiligung. Muss die Scheibe getauscht werden, fällt die vereinbarte Selbstbeteiligung an. Lassen Sie einen Steinschlag deshalb früh reparieren.

Bei uns ist eine Reparatur möglich, wenn der Steinschlag kleiner als ein 2-Euro-Stück ist, nicht im Sichtfeld des Fahrers liegt, mehr als zehn Zentimeter vom Rand entfernt ist und noch keine Risse hat. Sonst tauschen wir die Scheibe. Glasschäden rechnen wir direkt mit der Versicherung ab. Alles Weitere steht auf der Seite Glasschaden. Ein Steinschlag im Lack der Motorhaube ist übrigens kein Glasschaden. Den beseitigen wir per Smart Repair.

  • Glasbruch ist laut GDV der häufigste Kaskoschaden
  • Reparatur in der Regel ohne Selbstbeteiligung, Tausch mit
  • Steinschlag früh reparieren, bevor ein Riss entsteht
Wildunfall

Wildunfall und Teilkasko: was zahlt sie, was tun Sie?

Die Teilkasko zahlt Schäden durch Haarwild. Was dazugehört, richtet sich nach dem Bundesjagdgesetz. Der GDV nennt unter anderem Rot- und Damwild, Wildschweine, Füchse, Wildkaninchen, Marder und Hasen. Wölfe und entlaufene Nutztiere wie Schafe oder Rinder sind standardmäßig nicht dabei (GDV: Was tun nach einem Wildunfall?, Stand 07.04.2026). Manche Versicherer erweitern den Schutz auf Nutztiere oder auf „Tiere aller Art“.

Beim Ausweichen wird es schwieriger. Ein Unfall nach einem Ausweichmanöver ist streng genommen kein Wildschaden. Laut GDV besteht trotzdem ein Anspruch auf Ersatz nach § 90 VVG, wenn wirklich Haarwild die Reaktion ausgelöst hat. Das müssen Sie im Zweifel belegen, etwa mit Zeugen oder Fotos. Der GDV rät, im Zweifel die Spur zu halten.

Nach dem Unfall empfiehlt der GDV diese Schritte: Warnblinker an, Warndreieck aufstellen, Verletzten helfen. Rufen Sie die Polizei, sie informiert den Förster. Fassen Sie das Tier nicht an und nehmen Sie es nicht mit. Fotografieren Sie Unfallstelle, Tier und Auto. Lassen Sie sich eine Wildunfallbescheinigung von Polizei, Förster oder Jagdpächter ausstellen. Und melden Sie den Schaden der Versicherung, bevor Wildspuren entfernt werden oder das Auto repariert wird.

  • Haarwild nach Bundesjagdgesetz, andere Tiere je nach Vertrag
  • Polizei rufen, Fotos machen, Wildunfallbescheinigung holen
  • Versicherung vor der Reparatur informieren
Frontschaden an einem Auto wird nach einem Teilkasko-Schaden mit dem Tablet fotografiert, Lackprofi GmbH in Kirchheim
Schadenaufnahme mit Fotos: die Grundlage für Kostenvoranschlag und Meldung.
Naturgefahren und Marder

Hagel, Sturm und Marderbiss in der Teilkasko

Hagel, Sturm ab Windstärke 8, Blitz und Überschwemmung zahlt die Teilkasko laut Verbraucherzentrale. Mitversichert sind Schäden, wenn diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Auto werfen, etwa einen Ast aufs Dach. Der GDV nennt umgestürzte Bäume ausdrücklich als Naturgefahr.

Wie ein Hagelschaden repariert wird, hängt von Zahl, Größe und Lage der Dellen ab. Wir sehen uns das Auto an und schreiben einen Kostenvoranschlag mit Arbeitszeit, Material und Teilen. Ist der Lack beschädigt, übernimmt unsere Lackiererei die betroffenen Teile.

Kabelschäden durch Marderbisse zahlen viele Versicherer über die Teilkasko. Laut GDV lagen die Zahlungen für Marderbisse 2022 erstmals über 100 Millionen Euro. Ob auch Folgeschäden versichert sind, etwa an Motor oder Elektronik, regelt jeder Vertrag anders. Sehen Sie in Ihre Bedingungen, bevor Sie den Auftrag erteilen.

  • Hagel, Sturm ab Windstärke 8, Blitz, Überschwemmung
  • Vom Sturm umgeworfene Äste und Bäume sind mitversichert
  • Marderbiss: Folgeschäden je nach Vertrag
Schadenfall

Teilkasko-Schaden melden: so gehen Sie vor

Erstens: Fotografieren Sie den Schaden aus mehreren Richtungen. Bei einem Steinschlag legen Sie eine Münze daneben, das zeigt die Größe. Zweitens: Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung, telefonisch oder online, und stimmen Sie das weitere Vorgehen ab. So empfiehlt es der GDV. Drittens: Lassen Sie einen Kostenvoranschlag erstellen. Bei größeren Schäden kommt ein Kfz-Sachverständiger dazu.

Prüfen Sie vor der Reparatur, ob Ihr Vertrag eine Werkstattbindung hat. Laut ADAC (Artikel vom 14.11.2023, abgerufen 15.10.2026) gilt sie auch für Teilkasko-Schäden wie Wildunfälle und Hagel. Dafür sinkt der Kaskobeitrag. Laut Verbraucherzentrale kann der Versicherer in einigen Tarifen die Werkstatt bestimmen. Mehr dazu im Ratgeber freie Werkstattwahl.

Einen Glasschaden können Sie bei uns auch online melden, mit Fotos. Den Kostenvoranschlag schlüsseln wir nach Arbeitszeit, Material und Teilen auf. Bei größeren Schäden arbeiten wir mit Kfz-Sachverständigen aus Bayern zusammen. Wie wir die Abstimmung mit der Versicherung übernehmen, steht beim Schadensmanagement.

  • Fotos aus mehreren Richtungen, bei Glas mit Münze
  • Versicherung vor der Reparatur informieren
  • Werkstattbindung im Vertrag prüfen
Schadenfotos auf dem Tablet und Formular für die Teilkasko-Meldung in der Werkstatt der Lackprofi GmbH in Kirchheim
Fotos und Unterlagen: Damit geht die Meldung an die Versicherung schneller.
Lackprofi GmbH

Teilkasko-Schaden in Kirchheim reparieren lassen

Karosserie, Lack und Glas erledigen wir im eigenen Betrieb am Klausnerring 22 in 85551 Kirchheim, wenige Fahrminuten vom Autobahnkreuz München-Ost. Unfallschäden setzen wir nach Herstellervorgaben instand, wie bei der Unfallinstandsetzung beschrieben.

Damit Sie mobil bleiben, stellen wir auf Anfrage einen Wagen für die Dauer der Reparatur bereit. Die Fahrzeuge stehen auf der Seite Autovermietung. Zu unserem Service gehört auch ein Shuttle-, Hol- und Bringservice. Ob und wie wir ihn in Ihrem Fall einrichten, klären wir bei der Terminvereinbarung. Für Firmenwagen gibt es das Flottenmanagement.

Geöffnet ist Montag bis Freitag von 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr. Anfahrt und Telefon stehen auf der Kontaktseite.

Das übernehmen wir

  • Schadenaufnahme mit Fotos und Kostenvoranschlag
  • Direkte Abrechnung von Glasschäden mit der Versicherung
  • Ersatzwagen auf Anfrage, Reparatur im eigenen Betrieb
Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Teilkasko

Kurze Antworten auf die Fragen, die uns zur Teilkasko am häufigsten gestellt werden.

Die Teilkasko zahlt in der Regel Schäden am eigenen Auto durch Glasbruch, Zusammenstoß mit Haarwild, Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Brand, Explosion und Diebstahl. Mitversichert sind Kurzschlussschäden an der Verkabelung. Viele Versicherer decken auch Kabelschäden durch Marderbisse ab. Reifenschäden sind laut Verbraucherzentrale nicht abgedeckt. Was genau gilt, steht in Ihrem Vertrag. Die Lackprofi GmbH in Kirchheim bei München repariert solche Schäden an Glas, Karosserie und Lack.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Was im Einzelfall gilt, regeln Ihre Versicherungsbedingungen. Stand der Quellen: 15.10.2026.

Kontakt

Ihr Ansprechpartner für Teilkasko-Schäden in Kirchheim

Schicken Sie uns Fotos des Schadens per E-Mail oder melden Sie ihn online, bei einem Steinschlag mit einer Münze daneben. Wir sagen Ihnen, ob eine Reparatur möglich ist und was die Versicherung braucht.

Wir arbeiten für Kunden aus

München, Kirchheim, Haar, Aschheim, Feldkirchen, Poing, Vaterstetten, Markt Schwaben, Grasbrunn und dem übrigen Landkreis München.

AdresseKlausnerring 22, 85551 Kirchheim
ÖffnungszeitenMontag bis Freitag, 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
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