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Lackprofi GmbH Kirchheim
Unfall was tun: Streifschaden an Schweller und Seitenwand eines schwarzen Autos bei der Lackprofi GmbH in Kirchheim
Ratgeber · Unfall & Schaden

Unfall bei Nässe und Glätte: Was tun?

Im Herbst und Winter kracht es öfter. Die Straße ist nass, Laub liegt auf dem Asphalt, morgens ist es dunkel und manchmal glatt. Hier steht, was Sie nach einem Unfall in welcher Reihenfolge tun, was das Gesetz verlangt und wie Sie den Schaden sauber melden.

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Von Marko Blum, Geschäftsführer der Lackprofi GmbH · veröffentlicht am · 9 Min. Lesezeit

Kurz erklärt

Unfall, was tun? Die Reihenfolge

Nach einem Unfall halten Sie sofort an, sichern die Unfallstelle mit Warnblinker, Warnweste und Warndreieck und helfen Verletzten. Dann dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos, tauschen die Daten aus und rufen bei Verletzten, größerem Schaden oder Streit die Polizei. Danach melden Sie den Unfall der Versicherung. Die Lackprofi GmbH in Kirchheim bei München nimmt den Schaden auf, erstellt den Kostenvoranschlag und repariert Karosserie, Lack und Glas im eigenen Betrieb.

Rund um Kirchheim, auf der A99 und am Autobahnkreuz München-Ost ist im Herbst viel Pendlerverkehr unterwegs. Nasses Laub, frühe Dunkelheit und die ersten glatten Morgen machen Bremswege länger. Ein Auffahrunfall im Stau oder ein Rempler beim Ausparken ist schnell passiert. Wer dann weiß, was zu tun ist, schützt sich selbst und sichert seine Ansprüche.

Erste Minuten

Nach dem Unfall: Unfallstelle bei Nässe und Glätte sichern

Die Pflichten nach einem Unfall stehen in § 34 StVO (Stand 22.10.2026). Sie müssen sofort anhalten, den Verkehr sichern und Verletzten helfen. Bei geringem Schaden fahren Sie das Auto von der Fahrbahn. Außerdem müssen Sie anderen Beteiligten sagen, dass Sie am Unfall beteiligt waren, und auf Verlangen Name, Führerschein, Fahrzeugschein und Ihre Haftpflichtversicherung nennen.

Der ADAC (Seitenstand 25.06.2026) nennt die Reihenfolge: zuerst den Warnblinker einschalten, dann die Warnweste anziehen und das Warndreieck in 50 bis 100 Metern Abstand aufstellen. Bei Nässe und Dunkelheit sieht der nachfolgende Verkehr Sie später. Gehen Sie deshalb am äußersten Rand oder hinter der Leitplanke und warten Sie dort, nicht zwischen den Autos.

Bei Verletzten rufen Sie den Rettungsdienst über die 112 und leisten Erste Hilfe, so weit Sie es können. Achten Sie dabei auf Ihre eigene Sicherheit. War ein Reh oder Wildschwein beteiligt, gelten zusätzliche Regeln. Laut GDV (Stand 07.04.2026) informieren Sie dann die Polizei und fassen das Tier möglichst nicht an.

  • Anhalten, Warnblinker an, Warnweste anziehen
  • Warndreieck in 50 bis 100 Metern aufstellen
  • Verletzten helfen, Notruf 112, auf sich selbst achten
Polizei

Polizei nach dem Unfall: wann Sie sie rufen sollten

Nicht jeder Blechschaden braucht die Polizei. Der ADAC rät, sie in diesen Fällen zu rufen: bei Verletzten, bei größerem Sachschaden, bei Streit mit dem Unfallgegner, bei Unfallflucht und wenn Sie mit einem Miet- oder Firmenwagen unterwegs sind. Bei Firmenwagen schreibt das oft auch der Arbeitgeber vor. Die Nummer ist die 110.

Wichtig zu wissen: Die Polizei nimmt den Unfall auf, sie entscheidet aber nicht, wer haftet. Das klären später die Versicherungen. Der ADAC rät deshalb, sich gegenüber der Polizei nicht selbst zu belasten. Angaben zu Ihrer Person und zum Fahrzeug müssen Sie machen. Zum Hergang dürfen Sie sich Zeit lassen.

Fahren Sie einen Firmenwagen aus einem Fuhrpark, sehen Sie in die Regeln Ihres Arbeitgebers. Viele Fuhrparks haben eine feste Meldekette. Wie wir Firmenkunden nach einem Schaden unterstützen, steht beim Flottenmanagement.

  • Polizei bei Verletzten, großem Schaden, Streit oder Unfallflucht
  • Bei Miet- und Firmenwagen die Polizei immer rufen
  • Die Polizei klärt nicht die Haftung
Beweise sichern

Unfall dokumentieren: Fotos, Zeugen und Unfallbericht

Fotos sind nach einem Unfall das wichtigste Beweismittel. Der ADAC empfiehlt Bilder von der Unfallstelle und von den Schäden an beiden Autos. Fotografieren Sie zuerst aus der Entfernung, damit Lage und Endstellung der Autos zu sehen sind. Dann die Schäden aus der Nähe. Bei Nässe, Laub oder Glätte halten Sie auch den Straßenzustand fest, etwa eine Laubschicht oder eine vereiste Stelle. Das hilft später bei der Frage, wie es zum Unfall kam.

Notieren Sie Namen und Anschriften von Zeugen. Füllen Sie mit dem Unfallgegner gemeinsam einen Unfallbericht aus. Das Formular gibt es laut ADAC kostenlos als PDF, es passt ins Handschuhfach. Tragen Sie dort Kennzeichen, Versicherung, Ort, Uhrzeit und eine einfache Skizze ein. Unterschreiben Sie nur, was stimmt.

Unsere Erfahrung aus der Werkstatt: Je besser die Fotos vom Unfallort, desto schneller lässt sich der Schaden einordnen. Schicken Sie uns zwei bis drei Bilder, dann sehen wir, ob ein Kostenvoranschlag reicht oder ein Gutachten sinnvoll ist.

  • Fotos von Unfallstelle, Straßenzustand und beiden Autos
  • Zeugen mit Namen und Anschrift notieren
  • Unfallbericht gemeinsam ausfüllen, nur Zutreffendes unterschreiben
Unfall dokumentieren: Fotos vom Heckschaden auf dem Tablet und Unfallbericht auf dem Tisch in der Werkstatt
Fotos und Unfallbericht sind die Grundlage für Kostenvoranschlag und Meldung.
Parkrempler

Parkrempler und Unfallflucht: warten statt Zettel

Auf glatten Parkplätzen und in engen Tiefgaragen rutscht man schnell gegen ein anderes Auto. Ist niemand da, reicht ein Zettel hinter dem Scheibenwischer nicht. Das stellt der ADAC klar: Wer nur einen Zettel hinterlässt, begeht Unfallflucht, und die ist eine Straftat.

Laut § 142 StGB (Stand 22.10.2026) droht für unerlaubtes Entfernen vom Unfallort eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Sie müssen eine angemessene Zeit warten. Kommt niemand, müssen Sie die Feststellungen unverzüglich nachholen. Das geht, indem Sie den Geschädigten oder die nächste Polizeidienststelle informieren und Anschrift, Kennzeichen und Standort Ihres Autos angeben.

Ist Ihr eigenes Auto beschädigt und der Verursacher weg, rufen Sie die Polizei und erstatten Anzeige. Fotografieren Sie den Schaden und suchen Sie nach Zeugen. Ob dann Ihre Vollkasko einspringt, lesen Sie im Ratgeber Vollkasko: wann melden. Kleine Kratzer und Dellen aus Parkremplern lösen wir oft per Smart Repair.

  • Ein Zettel am Scheibenwischer reicht nicht
  • Angemessen warten, sonst Polizei informieren
  • Eigenes Auto beschädigt: Anzeige, Fotos, Zeugen
Parkrempler: eingedrückter Stoßfänger am Heck eines Transporters vor der Reparatur in Kirchheim
Typischer Parkrempler am Stoßfänger, aufgenommen vor der Reparatur.
Reifen und Versicherung

Unfall mit Sommerreifen bei Glätte: was dann gilt

Eine feste Winterreifenpflicht nach Datum gibt es in Deutschland nicht. § 2 Absatz 3a StVO (Stand 22.10.2026) verlangt geeignete Reifen an allen Rädern, sobald Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte herrschen. Laut ADAC (Seitenstand 08.10.2026) erkennen Sie zulässige Reifen am Bergsymbol mit Schneeflocke. Reifen mit reiner M+S-Kennzeichnung reichen bei winterlichen Verhältnissen nicht mehr.

Wer trotzdem mit Sommerreifen fährt, zahlt laut ADAC 60 Euro und bekommt einen Punkt, mit Behinderung anderer 80 Euro. Teurer kann der Unfall werden. In der Kaskoversicherung können Leistungen wegen grober Fahrlässigkeit gekürzt werden. Und auch bei einem unverschuldeten Unfall kann Ihnen je nach Einzelfall ein Mitverschulden angerechnet werden. Was grobe Fahrlässigkeit in der Kasko bedeutet, erklären wir im Ratgeber zur Vollkasko.

Unser Rat für die nächsten Wochen: Wechseln Sie rechtzeitig auf Winterreifen und prüfen Sie Profil und Symbol. Lassen Sie Steinschläge in der Scheibe vor dem ersten Frost reparieren. Mehr dazu steht bei den Glasschäden.

  • Winterreifen bei Glätte, Schnee und Matsch an allen Rädern
  • Bergsymbol mit Schneeflocke, reines M+S reicht nicht
  • Sommerreifen bei Glätte: Kürzung in der Kasko möglich
Schaden melden

Unfall der Versicherung melden: Frist und Zentralruf

Waren Sie schuld, melden Sie den Unfall Ihrer eigenen Kfz-Haftpflicht. Bei geteilter Schuld informieren Sie laut ADAC beide Versicherungen. Tun Sie das zügig. Die Musterbedingungen für die Kfz-Versicherung (E.1.1.1 AKB) sehen nach einem Fachkommentar bei Haufe (abgerufen 22.10.2026) vor, dass der Schaden innerhalb einer Woche gemeldet wird. Maßgeblich ist die Frist in Ihrem eigenen Vertrag.

Sie kennen nur das Kennzeichen des Unfallgegners? Dann hilft der Zentralruf der Autoversicherer. Laut GDV (abgerufen 22.10.2026) ist er in Deutschland kostenlos unter 0800 250 260 0 erreichbar, rund um die Uhr. Sie brauchen das Kennzeichen und den Schadentag. Der Anruf ersetzt aber nicht die Meldung bei der Versicherung, Ihre Ansprüche machen Sie dort selbst geltend.

Waren Sie nicht schuld, zahlt die Haftpflicht des Gegners. Dann wählen Sie die Werkstatt selbst, mehr dazu im Ratgeber Freie Werkstattwahl. Bei Bagatellschäden bis etwa 1.000 Euro reicht laut ADAC ein Kostenvoranschlag mit Fotos. Bei teureren Schäden ist ein Gutachten nötig, den Sachverständigen dürfen Sie frei wählen.

  • Eigene Schuld: eigene Haftpflicht, Teilschuld: beide Versicherungen
  • Frist steht im Vertrag, Musterbedingungen nennen eine Woche
  • Zentralruf 0800 250 260 0 mit Kennzeichen und Schadentag
Lackprofi GmbH

Nach dem Unfall in Kirchheim: So hilft die Lackprofi GmbH

Ist der erste Schreck vorbei, übernehmen wir. Wir nehmen den Schaden mit Fotos auf und schreiben den Kostenvoranschlag mit Arbeitszeit, Material und Teilen. Bei größeren Schäden arbeiten wir mit Kfz-Sachverständigen aus Bayern zusammen, den Gutachter dürfen Sie aber selbst wählen. Die Abstimmung mit der Versicherung läuft über unser Schadensmanagement.

Karosserie, Lack und Glas erledigen wir im eigenen Betrieb am Klausnerring 22, Unfallschäden nach Herstellervorgaben. Wie das abläuft, steht bei der Unfallinstandsetzung und den Lackierungen. Damit Sie mobil bleiben, stellen wir Ihnen auf Anfrage einen Wagen für die Dauer der Reparatur bereit, die Fahrzeuge stehen bei der Autovermietung. Shuttle-, Hol- und Bringservice klären wir bei der Terminvereinbarung.

Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8 bis 12 und von 13 bis 17 Uhr. Telefon, E-Mail und Anfahrt finden Sie auf der Kontaktseite. Den Schaden können Sie auch online melden, mit wenigen Fotos vom Handy.

Das übernehmen wir

  • Schadenaufnahme mit Fotos und Kostenvoranschlag
  • Abstimmung mit Versicherung und Kfz-Sachverständigem
  • Reparatur im eigenen Betrieb, Ersatzwagen auf Anfrage
Unfallinstandsetzung in Kirchheim: zerlegte Front mit Querträger und Kühler eines Unfallautos in der Werkstatt der Lackprofi GmbH
Frontschaden in der Instandsetzung: Erst zerlegen, dann den Schaden vollständig sehen.
Häufige Fragen

Häufige Fragen nach einem Unfall

Kurze Antworten auf die Fragen, die nach einem Unfall bei Nässe und Glätte am häufigsten kommen.

Nach § 34 StVO halten Sie sofort an, sichern den Verkehr und helfen Verletzten. Schalten Sie den Warnblinker ein, ziehen Sie die Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck in 50 bis 100 Metern Abstand auf, so empfiehlt es der ADAC. Bei Verletzten rufen Sie die 112. Danach machen Sie Fotos, tauschen die Daten aus und füllen einen Unfallbericht aus.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht. Stand der Quellen: 22.10.2026.

Kontakt

Ihr Ansprechpartner nach dem Unfall in Kirchheim

Rufen Sie uns an oder schicken Sie zwei bis drei Fotos per E-Mail, dazu Fahrzeugmodell und Baujahr. Wir sagen Ihnen, ob ein Kostenvoranschlag reicht und wie es mit der Versicherung weitergeht.

Wir arbeiten für Kunden aus

München, Kirchheim, Haar, Aschheim, Feldkirchen, Poing, Vaterstetten, Markt Schwaben, Grasbrunn und dem übrigen Landkreis München.

AdresseKlausnerring 22, 85551 Kirchheim
ÖffnungszeitenMontag bis Freitag, 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
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